Waldbrandverordnung 2021

Aufgrund der stellenweise außerordentlichen Trockenheit des Waldbodens ordnet die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg zum Zwecke der Vorbeugung gegen Waldbrände im Verwaltungsbezirk Korneuburg an, dass das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten ist.
Dieses Verbot tritt nach Kundmachung mit sofortiger Wirksamkeit in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Weitere Beiträge